Antwort Kleine Anfrage „Beschaffung von Streifenwagen für die nordrheinwestf. Polizei“

Kleine Anfrage 779 des Abgeordneten Hartmut Ganzke der Fraktion der SPD:

„Beschaffung von Streifenwagen für die nordrhein-westfälische Polizei“ – Lt.-Drs. 17/1906

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 779 wie folgt:

Frage 1: In welcher Art und Weise wurde über die Beschaffung des 3 er BMW entschieden?

Die Beschaffung des 3 er BMW ist das Ergebnis eines Vergabeverfah­rens mit europaweiter Ausschreibung. In den „Technischen Anforderun­gen“ zum Leistungsverzeichnis, welches Teil der Ausschreibungsunter­lage war, wurden über 100 Anforderungen an den neuen Funkstreifen-kraftwagen gestellt (etwa für Bauart, Zuladung oder den Innenraum). Hierbei handelte es sich vollumfänglich um Ausschlusskriterien. Im Zuge des Vergabeverfahrens wurde überprüft, ob die angebotenen Fahrzeu­ge den Ausschlusskriterien genügen. Der 3 er BMW erfüllte die be­schriebenen Anforderungen und durch die BMW AG wurde, unter Be­rücksichtigung der Gesamtkosten des Produktes, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

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Frage 2: Trifft die Behauptung von Innenminister Reul zu, dass an

der Entscheidung über die Beschaffung keine Polizisten beteiligt waren?

Erst nach Zuschlagserteilung erfolgten damals einzelne Sitzversuche und diverse Testfahrten, u.a. auch von Polizeibeamtinnen und Polizei­beamten des LZPD NRW, zur Überprüfung der Fahreigenschaften. Ein vollumfänglicher Test in der polizeilichen Praxis konnte nicht durchge­führt werden, weil das an die Polizei ausgelieferte Fahrzeug nach dem Zuschlag einer Feinkonfiguration unterzogen werden muss. Hierfür wur­de vom Hersteller ein Musterfahrzeug aufgebaut und der Polizei NRW zur Konfiguration einzelner polizeispezifischer Komponenten sowie zur endgültigen technischen Abnahme zur Verfügung gestellt.

Aktuell wurden abweichend vom bisherigen Verfahren zunächst fünf verschiedene Fahrzeugmodelle durch die Polizei NRW beschafft. Diese werden im Vorfeld einer zukünftigen Ausschreibung fünf Wochen lang von Polizeibeamtinnen und -beamten in fünf verschiedenen Polizeibe­hörden auf ihre Praxistauglichkeit getestet; deren Erfahrungen fließen in die Ausschreibung ein. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens er­folgt vor Zuschlagserteilung erneut eine Beteiligung von Beamtinnen und Beamten vor Ort.

Eine derartige Form der Nutzerbeteiligung findet erstmalig statt.

Frage 3: Bei wem handelt es sich um die vom Innenminister er-

wähnten „27 Experten aus 5 Ländern“? Ich bitte um eine namentliche Auflistung unter Nennung der Herkunftslän­der.

Die in der Frage zitierte Äußerung lässt im Gesamtkontext erkennen, dass es sich bei ihr um eine Redewendung handelt, um die Wichtigkeit der Beteiligung der späteren Nutzergruppen zu unterstreichen.

Frage 4: Beabsichtigt Innenminister Reul von dem rechtlich vor­gegebenen Vergabeverfahren mit europaweiter Aus­schreibung abzuweichen?

Nein.

Frage 5: Schließt der Innenminister bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge vorab bestimmte Hersteller aus?

Nein.