Kleine Anfrage: "Verteilung der Polizeikräfte in der Silvesternacht 2017/2018"

24.01.2018
Kleine Anfrage 662 des Abgeordneten Hartmut Ganzke der Fraktion der SPD „Verteilung der Polizeikräfte in der Silvesternacht 2017/2018", LT-Drs. 17/1595

Anlage: -1-

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 662 wie folgt:

Frage 1        Wie verteilen sich diese 5700 Polizeikräfte auf die, 47 Polizeibehörden?

Für die Bewältigung von Einsätzen aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 sind die einsatzführenden Kreispolizeibehörden (KPB) ver­antwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Neben einem verstärkten Einsatz von eigenen Polizeikräften in den KPB wur: den alle 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes NRW vor­geplant eingesetzt oder als Landeseinsatzbereitschaft an taktisch güns­tigen Positionen in allen Landesteilen abfahrbereit vorgehalten, um un­mittelbar auf mögliche gewalttätige Lageentwicklungen reagieren zu können. Der Prozess der Kräfteplanung ist dabei als fortlaufend anzu­sehen; vorgeplante Kräfteansätze können dabei - wenn auch nur im De­tail - lagebedingten Veränderungen unterliegen. In einer landesweiten Kräfteerfassung Mitte Dezember wurde eine erste Gesamtkräfteanzahl von rund 5.700 Polizeibeamtinnen und -beamten erhoben,_ die aus An­lass des Jahreswechsels vorgeplant zum Einsatz kommen sollten. Nach Abschluss der Kräfteplanungen wurden tatsächlich rund 6.000 Polizei­beamtinnen und -beamte entsprechend der beigefügten Übersicht ein­gesetzt.

Frage 2        Wie viele Polizeikräfte waren in der Silvesternacht 2016/2017 im Einsatz? Bitte ebenfalls nach Behörden aufschlüsseln.

Die Anzahl der landesweit im Rahmen des Einsatzes der Polizei aus Anlass eines Jahreswechsels eingesetzten Polizeibeamtinnen und Poli­zeibeamten wurde in den Vorjahren nicht erhoben. Eine solche landes­weite Datenerfassung fand erstmalig in diesem Jahr für den Jahres­wechsel 2017/2018 statt.

Frage 3        Inwiefern unterscheiden sich die Einsatzkonzeptionen der Silvesternächte 2017/2018 zu 2016/2017?

Die Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 Hegt wie dargestellt in der Verantwortung der KPB. Die KPB haben sich resultierend aus den Einsatzerfahrungen im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2015/2016 intensiv vorbereitet, um auf die da­mals beobachteten Kriminalitätsphänomene und zu erwartenden Si­cherheitsstörungen lageangemessen reagieren zu können. Dabei wird die polizeiliche Präsenz -.wie auch im Vorjahr - massiv erhöht. Grund­sätzlich beurteilen die KPB die Lage vor Ort und entwickeln daraus resultierend eine Einsatzkonzeption mit entsprechendem Kräfteansatz. Eine landesweite Erhebung, inwieweit die Einsatzkonzeptionen der ein­zelnen KPB im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen unterliegen, wur­de nicht veranlasst. Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten wäre nur händisch und mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bear­beitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine sol­che Auswertung nicht möglich.

Gleichwohl wurden zur Gewährleistung eines Gleichklangs der Maß­nahmen durch das Ministerium des Innern für den Jahreswechsel 2017/2018 mit ErlaSs vorn 14.12.2017 den KPB Rahmenvorgaben ge­macht. Im Kern umfassen diese folgende Schwerpunkte:

offensives und konsequentes niederschwelliges Einschreiten
deutlich sichtbare polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit poli­zeilicher Einsatzkräfte mit Schwerpunkt in den Bereichen, in de­nen sich eine Vielzähl von Personen aufhält, zur Verhinderung von gewalttätigen Aktionen
konsequente Ausschöpfung präventiv-polizeilicher Maßnahmen insbesondere gegen erkannte Störer aus den Vorjahren
Einsatz kommunikativ geschulter Kräfte
Einsatz von Dolmetschern
Vorbereitung von Lautsprecherdurchsagen
intensive Absprachen zum gemeinsamen Vorgehen mit nderen Sicherheitsbehörden
Austausch von Verbindungsbeamten
gezielte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit

Auflistung Einsatzkräfte