Kleine Anfrage: „Verteilung der Polizeikräfte in der Silvesternacht 2017/2018“

Kleine Anfrage 662 des Abgeordneten Hartmut Ganzke der Fraktion der SPD „Verteilung der Polizeikräfte in der Silvesternacht 2017/2018″, LT-Drs. 17/1595

Anlage: -1-

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 662 wie folgt:

Frage 1        Wie verteilen sich diese 5700 Polizeikräfte auf die, 47 Polizeibehörden?

Für die Bewältigung von Einsätzen aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 sind die einsatzführenden Kreispolizeibehörden (KPB) ver­antwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Neben einem verstärkten Einsatz von eigenen Polizeikräften in den KPB wur: den alle 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes NRW vor­geplant eingesetzt oder als Landeseinsatzbereitschaft an taktisch güns­tigen Positionen in allen Landesteilen abfahrbereit vorgehalten, um un­mittelbar auf mögliche gewalttätige Lageentwicklungen reagieren zu können. Der Prozess der Kräfteplanung ist dabei als fortlaufend anzu­sehen; vorgeplante Kräfteansätze können dabei – wenn auch nur im De­tail – lagebedingten Veränderungen unterliegen. In einer landesweiten Kräfteerfassung Mitte Dezember wurde eine erste Gesamtkräfteanzahl von rund 5.700 Polizeibeamtinnen und -beamten erhoben,_ die aus An­lass des Jahreswechsels vorgeplant zum Einsatz kommen sollten. Nach Abschluss der Kräfteplanungen wurden tatsächlich rund 6.000 Polizei­beamtinnen und -beamte entsprechend der beigefügten Übersicht ein­gesetzt.

Frage 2        Wie viele Polizeikräfte waren in der Silvesternacht 2016/2017 im Einsatz? Bitte ebenfalls nach Behörden aufschlüsseln.

Die Anzahl der landesweit im Rahmen des Einsatzes der Polizei aus Anlass eines Jahreswechsels eingesetzten Polizeibeamtinnen und Poli­zeibeamten wurde in den Vorjahren nicht erhoben. Eine solche landes­weite Datenerfassung fand erstmalig in diesem Jahr für den Jahres­wechsel 2017/2018 statt.

Frage 3        Inwiefern unterscheiden sich die Einsatzkonzeptionen der Silvesternächte 2017/2018 zu 2016/2017?

Die Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 Hegt wie dargestellt in der Verantwortung der KPB. Die KPB haben sich resultierend aus den Einsatzerfahrungen im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2015/2016 intensiv vorbereitet, um auf die da­mals beobachteten Kriminalitätsphänomene und zu erwartenden Si­cherheitsstörungen lageangemessen reagieren zu können. Dabei wird die polizeiliche Präsenz –.wie auch im Vorjahr – massiv erhöht. Grund­sätzlich beurteilen die KPB die Lage vor Ort und entwickeln daraus resultierend eine Einsatzkonzeption mit entsprechendem Kräfteansatz. Eine landesweite Erhebung, inwieweit die Einsatzkonzeptionen der ein­zelnen KPB im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen unterliegen, wur­de nicht veranlasst. Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten wäre nur händisch und mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bear­beitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine sol­che Auswertung nicht möglich.

Gleichwohl wurden zur Gewährleistung eines Gleichklangs der Maß­nahmen durch das Ministerium des Innern für den Jahreswechsel 2017/2018 mit ErlaSs vorn 14.12.2017 den KPB Rahmenvorgaben ge­macht. Im Kern umfassen diese folgende Schwerpunkte:

  • offensives und konsequentes niederschwelliges Einschreiten
  • deutlich sichtbare polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit poli­zeilicher Einsatzkräfte mit Schwerpunkt in den Bereichen, in de­nen sich eine Vielzähl von Personen aufhält, zur Verhinderung von gewalttätigen Aktionen
  • konsequente Ausschöpfung präventiv-polizeilicher Maßnahmen insbesondere gegen erkannte Störer aus den Vorjahren
  • Einsatz kommunikativ geschulter Kräfte
  • Einsatz von Dolmetschern
  • Vorbereitung von Lautsprecherdurchsagen
  • intensive Absprachen zum gemeinsamen Vorgehen mit nderen Sicherheitsbehörden
  • Austausch von Verbindungsbeamten
  • gezielte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit

Auflistung Einsatzkräfte