Blutspende rettet Leben – Kein pauschaler Ausschluss aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität

In seiner jüngsten Sitzung verabschiedeten die Mitglieder des Landtags in NRW mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grüne den Antrag „Blutspende rettet Leben – Kein pauschaler Ausschluss aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität“. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr ca. 4,2 Millionen Vollblutspenden entnommen. Die Sicherstellung der Versorgung mit den überlebenswichtigen Blutpräparaten wird jedoch zu einer immer größeren Herausforderung. Nach Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden in Deutschland etwa 14.000 Blutspenden pro Tag benötigt. Allerdings spenden lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut. Davon scheiden jedes Jahr deutschlandweit rund 100.000 aktive Blutspenderinnen und Blutspender durch das Erreichen der Altersbegrenzung oder einer Krankheit aus. Trotz dieser akuten Knappheit wurden Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM) und transgeschlechtliche Personen in Deutschland bis 2017 von Blutspenden generell ausgeschlossen. In einem Urteil vom April 2015 hat der Europäische Gerichtshofs den den generellen Ausschluss von MSM von der Blutspende als diskriminierend und damit als unzulässig erklärt. Der Landtag beauftragte nun am vergangenen Mittwoch die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Transfusionsgesetzes einzusetzen, um zu erreichen, dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird. „Zahlreiche Empfänger von Transfusionen verdanken ihr Leben dem Engagement von Blutspenderinnen und Blutspendern, es ist höchste Zeit die Ausgrenzung von Menschen aufgrund einer diskriminierender und reaktionärer Weltanschauung zu beenden“, betonte Hartmut Ganzke am Rande der Plenarsitzung.