Im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke für eine Überweisung des FDP-Antrags zur Reform der juristischen Ausbildung (Drucksache 18/18108) in den Rechtsausschuss ausgesprochen. Ziel sei es, die aufgeworfenen Fragen fundiert und gemeinsam weiter zu beraten.
Ganzke begrüßt die Bereitschaft, die Vorschläge im Ausschuss weiter zu diskutieren. Die SPD-Fraktion werde eine solche vertiefte Beratung konstruktiv begleiten und unterstützen. Eine gemeinsame Verständigung über konkrete Maßnahmen könne im Rechtsausschuss erarbeitet werden.
Kritisch bewertet Ganzke jedoch die inhaltliche Ausgestaltung des FDP-Antrags. Dieser vereine eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte rund um juristische Ausbildung, Prüfungsverfahren und strukturelle Fragen, ohne klare Schwerpunkte zu setzen. Eine solche Bündelung erschwere aus seiner Sicht eine zielgerichtete politische Bewertung und verwässere die einzelnen Anliegen.
Zugleich widerspricht Ganzke der im Antrag formulierten Annahme, lange Gerichts- und Verwaltungsverfahren seien in erster Linie ein Standortnachteil für Investoren. Entscheidend sei vielmehr die Wirkung auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Verzögerte Verfahren könnten dieses Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund betont Ganzke die zentrale Aufgabe, den Rechtsstaat weiter zu stärken und zukunftsfest aufzustellen. Es gehe darum, ausreichend qualifizierte und engagierte Juristinnen und Juristen zu gewinnen, um die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen und die Demokratie zu schützen.
Die SPD-Fraktion unterstützt daher die Überweisung des FDP-Antrags in den Rechtsausschuss und setzt auf eine sachliche, gemeinsame Beratung mit dem Ziel, tragfähige Lösungen für einen starken und leistungsfähigen Rechtsstaat zu entwickeln.