Rede zum Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I (BLB)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
820 Seiten Bericht, 65 Sitzungen des Untersuchungsausschusses, davon 4 Ortstermine, 130 Zeugenvernehmungen, 2 Sachverständigen-Befragungen, Sichtung von 2300 Akten und ca. 62.500 Seiten Akten und Bauakten der Staatsanwaltschaft Wuppertal – das sind Zahlen und Daten zum BLB-Untersuchungsausschuss.
Einvernehmen zwischen allen Fraktionen ist erzielt worden über den Abschlussbericht.
Alle Fraktionen stimmen dem Bericht im Ganzen zu, bestimmt ein Zeichen für die fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit im Ausschuss.
Das war bei Start in den ersten Untersuchungsausschuss in der 16. Legislaturperiode, heute wurde der 5. eingesetzt, nicht unbedingt absehbar. Obwohl – als ich mich zur Vorbereitung dieser Rede noch einmal mit unseren Reden zur Einsetzung im Dezember 2012 beschäftigt habe – stellte ich fest, dass alle Redner eine „sachliche Zusammenarbeit“, eine „lückenlose Aufklärung“ und ein „konstruktives Miteinander“ versprachen.
Versprechen und ankündigen ist das eine – daran halten und so handeln, das andere.
Aber: Nach über vierjähriger Arbeit in diesem Gremium kann ich – ohne zu zögern – sagen, dass wir uns daran gehalten haben.
Wir haben unseren Ankündigungen Taten folgen lassen.
Die Vorsitzende des PUA, Kollegin Lüders, hat schon zu einigen Ergebnissen Ausführungen gemacht. Ich glaube auch nicht, dass wir in unseren Redezeiten alle Facetten des Berichts beleuchten können.
Aber einige besondere Momente der zurückliegenden Zeit werde ich so schnell nicht vergessen.
So den Ortstermin im Schloß Kellenberg, bei dem wahrscheinlich nicht nur ich mich fragte, was Menschen dazu bringen konnte, dieses Objekt zu erwerben – und, was weitaus unverständlicher war -, daran zu glauben, aus eben diesem Objekt die geäußerten Wunschvorstellungen wahr werden zu lassen.
Besonders nicht die Vernehmung eines Zeugen, der bei der Befragung mit seinen weitreichenden Kontakten in ganz Europa kokettierte, jedoch auf die Frage, was er denn konkret für das Projekt getan habe, dem damaligen Ausschussvorsitzenden antwortete: ich zitiere aus dem Abschlussbericht: „Die Stärke, die ich habe oder hatte, die vielleicht andere nicht haben – im In- und Ausland – ist, dass ich mit Partnern Termine und Gespräche koordinieren konnte, die mit anderen Verbindungen sehr lange gedauert oder vielleicht überhaupt nicht funktioniert hätten.“
Um jedoch dann, im nächsten Satz einzuschränken: Ich zitiere weiter: „In diesem Fall war das natürlich ein bisschen anders. Meine Kontakte in NRW sind zu diesem Zeitpunkt auch nicht so berauschend gewesen.“
Aber auch erinnere ich mich an viele Befragungen mit noch aktiven, aber auch ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BLB, die darauf hinwiesen, dass jetzt – und damit zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Befragung – beim BLB anders gearbeitet werde, als zu den Zeiten, die der Ausschuss untersuchte.
Dazu, dass beim BLB anders und damit nachvollziehbarer, gearbeitet wurde und wird, führte insbesondere die Entlassung des Geschäftsführers Tiggemann im Jahre 2010 und der Runderlass des Finanzministers Walter-Borjans aus dem Jahre 2012, in den grundlegenden Arbeitsanweisungen für die Geschäftsführung geregelt wurden. Jeder Investitionsentscheidung ist seitdem eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Risikoanalyse zu Grunde zu legen; weiterhin sind Handlungs- und Verfahrensalternativen aufzuzeigen.
Darüber hinaus werden jetzt weitreichende Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen an Verwaltungsratsvorlagen gemacht. Ausdrücklich sind alle Entscheidungen und Prozesse nun nachvollziehbar zu dokumentieren; der Erwerb von sogenannten Vorratsgrundstücken ist besonders zu begründen und die Einbindung des Beauftragten für den Haushalt und des Justiziariats sicherzustellen.
Hier zeigt sich für uns Ausschussmitglieder, dass Anstrengungen unternommen wurden, um eine saubere und transparente Beteiligung Aller an Entscheidungen sicherzustellen.
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen auch noch Bezug nehmen auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Montag dieser Woche gegen den ehemaligen Geschäftsführer des BLB.
Nach Vorlage unserer Untersuchungsergebnisse nach welchen wir wie folgt resümierten – ich zitiere aus den Feststellungen-
„Die festgestellten Missstände lassen sich vornehmlich auf die Person des auch allein handlungsbevollmächtigen Sprechers der Geschäftsführung zurückführen“ – fragte sich der ein oder andere, ob dies denn wirklich als Haupt-Antwort des Ausschusses gewertet werden könne.
Ich bin der Ansicht, dass unsere Annahme durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf klar bestätigt worden ist. Es war eben so, dass Kontrollmechanismen nicht gegriffen haben. Umso wichtiger ist jedoch, dass diese von mir genannten positiven Eingriffe in den Geschäftsbetrieb durch konkretes Handeln und Erlasslagen schon längere Zeit Wirkung zeigen.
Enden möchte auch ich mit Dankesworten an die Kolleginnen und Kollegen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, an die Referentinnen und Referenten der Fraktionen, an die Vorsitzenden und deren Mitarbeiter sowie an die Mitarbeiter der Verwaltung und des stenographischen Dienstes, die bei einer Begleitung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses arbeitsmäßig besonders belastet sind hinsichtlich der Erstellung der Protokolle.
Der Landtag hat mit der Vorlage dieses Abschlussberichtes die Aufgabe wahrgenommen, unabhängig und selbständig die Sachverhalte zu prüfen, die er in Erfüllung des Verfassungsranges als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält – so die juristische Definition des Begriffs „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!